LL.M w Heidelbergu i Moguncji dla absolwentów SPN UJ

Die ll.m.-Vereinbarungen mit den Partneruniversitäten Mainz und Heidelberg sind jetzt im Internet veröffentlicht: http://www.sddr.org/de/llm.html
Auf Grundlage dieser Vereinbarungen ist es den Absolventen der Schule des deutschen Rechts möglich, ihr Studium im Rahmen der Schule als Teil des LL.M.-Studiengangs in Heidelberg oder Mainz anrechnen zu lassen. Die reale Studienzeit im LL.M.-Programm verkürzt sich damit um ein Semester.
Allgemeine Informationen über die ll.m.-Programme unserer Partneruniversitäten:
Heidelberg: www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/faecher/rechtswiss_llm.html
Mainz: www.jura.uni-mainz.de/auslandsbuero/154.php
Für Interessenten am Mainzer LL.M.: Die Absolventen der SdDR an der UJ können vom Erfordernis des Nachweises von Sprachkenntnissen (DSH) befreit werden. Bitte wenden Sie sich dazu an das Büro der SdDR in Krakau, (Frau Aleksandra Romanowska) wo ein entsprechender "Antrag auf Gewährsübernahme" für Sie an die Uni Mainz vorbereitet werden kann.